Umsetzungsberatung und -begleitung im Prozeß der BTHG Umsetzung
Die BTHG Umsetzung ist für 2024 / 2025 durch die Kostenträger angekündigt. Der Landesrahmenvertrag 2020 sieht die Umsetzung in NRW auf das neue personenzentrierte Leistungssystem vor. Der erste Schritt wurde 2020 mit der Trennung der Leistung von den grundsichernden Leistungen bereits vollzogen.
Anforderungen an die Umsetzung von den bisher pauschal finanzierten Leistungsentgelten auf eine personenzentrierte Leistungsfinanzierung sind vielfältig. Beratung und Begleitung der Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist für diesen Umsetzungsschritt notwendig.
Die neuen Anforderungen an das Fachkonzept und den Leistungskatalog legt den Fokus auf den fachlichen Paradigmenwechsel in der Leistungserbringung und ist Grundlage für die neue Finanzierungssystematik.
Die neuen Vergütungen der Fach- und Organisationsmodule sowie der Vergütung der Assistenzleistungen erfordern eine feinere Steuerung durch Controlling und Verwaltung.